Corona – Müssen sich Mieter und Vermieter wirklich bis vor Gericht streiten?

Der Lockdown hat uns alle fest im Griff. Homeoffice für die einen, Arbeiten am angestammten Arbeitsplatz – hoffentlich unter Einhaltung der Social Distancing-Regeln – für die anderen. Und für Dritte bedeutet er, dass sie ihr Unternehmen vorübergehend schliessen mussten und ihre Existenz gefährdet ist. Nach und nach – so die aktuellen Pläne des Bundes – sollen wir wieder zur Normalität zurückkehren. Die Firmen sollen wieder öffnen dürfen. Aber: Was soll mit den während der Lockdown-Zeit geschuldeten Mieten passieren? – Bezahlen oder nicht bezahlen?

Wer sein Geschäft wegen Corona vorübergehend schliessen musste, hat dies nicht freiwillig getan. Klar ist, dass ein geschlossenes Unternehmen kaum Umsatz oder Einnahmen generiert und der oder die FirmenbesitzerIn schnell in eine prekäre finanzielle Situation geraten kann. Deshalb haben Bund und Kantone zahlreiche Hilfspakete geschnürt, die der Wirtschaft helfen sollen, um möglichst unbeschadet durch die Corona-Zeit zu kommen.

Aber was ist mit den Mieten? – Schliesslich haben die Unternehmer ihre Firma oder ihren Laden nicht freiwillig geschlossen. Sie mussten den Anweisungen aus Bern Folge leisten.

In den Medien ist in diesen Tagen oft zu lesen, dass verschiedene Vereinigungen und Verbände ihren Mitgliedern empfehlen, bei ihren Vermietern den Erlass der Miete während der Lockdown-Zeit zu fordern. – Weil sie als Mieter schliesslich nichts dafürkönnen, dass sie ihre Firmen vorübergehend schliessen mussten.

Auf der anderen Seite stehen die Vermieter, welche von diesem Ansinnen überhaupt nicht begeistert sind und – ebenfalls zu Recht – sagen, dass sie nichts für den verordneten Lockdown können. Auch die Vermieter haben Verbindlichkeiten, denen sie nachkommen müssen. Dies sind Rechnungen für Reparaturen, Versicherungen oder Hypothekarzinsen, die trotz Lockdown bezahlt werden müssen. Oder auch – z.B. bei Versicherungen als Vermieterinnen – Gelder ihrer Versicherten, die sie in Liegenschaften investiert haben. Mit diesen Investitionen erwirtschaften sie Gewinne, um die Ansprüche ihrer Versicherten zu erfüllen.

Beide Seiten haben recht!

Und weil beide Seiten recht haben, besteht entsteht das Risiko, dass am Schluss die Frage, ob die Miete – und in welchem Mass – geschuldet ist, vor Gericht geklärt werden muss.

Wenn die Vermieter unnachgiebig sind und die Mieter wegen der Zahlung der vertraglich vereinbarten Mieten in Konkurs gehen, werden einerseits Existenzen vernichtet und andererseits riskieren die Vermieter, dass sie ihre Räumlichkeiten eventuell über einen langen Zeitraum hinweg nicht wieder neu vermieten können.

Umgekehrt riskieren Mieter, wenn sie ihre Mieten nicht bezahlen, dass der Vermieter die Liegenschaft verkaufen oder im schlimmsten Fall sein Konkurs droht. Beide Möglichkeiten sind auch für die Mieter schwierig, denn so haben sie keine Sicherheit, ob und wie sich das neue Mietverhältnis mit den Nachbesitzern gestalten wird.

Wäre es deshalb nicht sinnvoll, es nicht erst dazu kommen zu lassen, dass man einander die Existenzgrundlage entzieht oder gegeneinander vor Gericht geht? Schliesslich haben beide Seiten – Mieter, wie Vermieter – Recht. Beide sind unverschuldet in diese schwierige Situation gekommen. Wäre es deshalb nicht gut, sich miteinander an den Tisch zu setzen und eine Lösung zu suchen? Jedes (Miet-) Verhältnis hat seine eigenen Voraussetzungen und jeder Mieter bzw. jeder Vermieter hat seine individuellen Verpflichtungen, denen er nachkommen muss.

Ein Lösungsvorschlag

Wenn Sie von einem solchen Interessenskonflikt betroffen sind, bitte ich, Sie darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll sein könnte, sich gemeinsam mit der Gegenseite an den Tisch zu setzen und ebenso konstruktiv, wie kreativ darüber zu verhandeln, wie die finanziellen Regelungen für die Zeit während des Corona-Lockdowns aussehen können.

Mediation kann dabei helfen, den Schaden für alle Seiten möglichst klein zu halten und jedem das Überleben zu ermöglichen. Mediation ist ein probates Mittel, um auf effiziente sowie beziehungs- und kostenschonende Art Ihren Bedürfnissen entsprechende Lösungen zu finden. – Probieren Sie es aus! Ich und viele andere ausgebildete MediatorInnen stehen Ihnen dabei zur Seite!

Wenn jeder seinen Teil dazu beiträgt, können alle gewinnen! – «Mer mues halt rede mitenand!»

Christina Gnägi
Mediatorin SDM-FSM, Mediationssupervisorin MAS (AIP), InnerCoach (AIP)

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